Das Ursprungs-Zuchtbuch für Warlander liegt in Deutschland bei:
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde- und Spezialpferderassen e. V.
Landshamer Strasse 11
81929 München
(089) 92 69 67 -351 Verwaltung
(089) 92 69 67 -352 Stutbuchführung
(089) 92 69 67 -353 Aussendienst
(089) 92 69 67 -500 Zuchtleitung
So bekommen Sie Papiere für ihr Warlanderfohlen:
1. Sie benötigen eine Züchternummer
2. Sie treten dem Verband bei
(Empfehlenswert ist, die Stute noch vor der Trächtigkeit auf einer Stutbucheintragung dem Verband vorzustellen, da sie sich ohne Fohlen besser präsentiert und ausserhalb der Trächtigkeit im Gebäude positiver beurteilt wird)
3. Sie beantragen für Ihre Stute einen Deckschein beim Verband
4. Der Deckschein wird ausgefüllt
--> eine Kopie behält der Hengsthalter
5. Sie schicken nach positiver Trächtigkeitsuntersuchung eine Kopie an den Verband
6. Sie füllen nach der Geburt die Daten des Fohlens im Deckschein aus und schicken eine Kopie an den Verband zur Geburtsmeldung
7. Sie stellen Stute und Fohlen auf einer Zuchtschau vor. Dort wird das Fohlen gechipt und wird für den Equidenpass registriert. Falls die Stute noch nicht im Verband vorgestellt wurde, kann dies auch zusammen mit der Eintragung des Fohlens erfolgen.
8. Sie erhalten nach einigen Wochen die Papiere für Ihr Warlanderfohlen
Prefix-/Suffixregelung für Ponys, Kleinpferde und sonstige Rassen
Als Prefix/Suffix wird ein dem Pferdenamen vorangestelltes/nachgestelltes Wort bezeichnet. Es soll eine auf die Zuchtstätte oder den Züchter bezugnehmende Bedeutung haben und darf ausschließlich für von dieser Zuchtstätte oder diesem Züchter gezogene Pferde verwendet werden. Missverständliche Begriffe können abgelehnt werden.
Das Prefix/Suffix ist vom Züchter für seine Zuchtstätte ausschließlich bei der FN zu beantragen. Ist das Prefix/Suffix über die FN beim Central Prefix Register eingetragen, so ist es automatisch Eigentum des Antragstellers und darf von keinem anderen Züchter benutzt werden. Es ist dann innerhalb aller diesem Register angeschlossenen Züchtervereinigungen geschützt. Das Prefix/Suffix muss für alle Ponys oder Kleinpferde des Züchters, bei denen er als Züchter in der Zuchtbescheinigung aufgeführt ist, benutzt werden.
Prefixe/Suffixe, die bislang von den Züchtervereinigungen nur regional für die Zuchtstätte registriert wurden, werden nicht automatisch in das CPR (Central Prefix Register) übernommen, sondern müssen vom Züchter erneut über die Deutsche Reiterliche Vereinigung beantragt werden.
Das Prefix/Suffix muss mindestens drei und darf höchstens 20 Buchstaben umfassen und sollte möglichst aus einem Wort bestehen.
Ist ein Name mit einem registrierten Zuchtstättennamen verbunden, so ist dieser bei Eintragung in ein Zuchtbuch ohne Änderungen oder Ergänzungen zu übernehmen.
Quelle: Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde- und Spezialpferderassen